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IT-Service und IT-Support vom erfahrenen Dienstleister

IT-Service und IT-Support vom erfahrenen Dienstleister

Als langjähriger IT-Dienstleister kümmern wir uns um die IT-Belange unserer Kunden. Wir unterstützen Sie bei der Planung und im Betrieb von physikalischen und virtuellen Umgebungen, Storage-Systemen und deren Vernetzung. Die Erfahrung als langjähriges IT-Systemhaus in zahlreichen Projekten im Bereich der Informationssicherheit bringen wir in Ihre IT-Umgebung mit ein. Verlassen Sie sich auf die Auswahl unserer Partner – allesamt Markt- bzw. Technologieführer in ihrem Segment. Wir bilden unsere Mitarbeiter ständig in diesen Technologien weiter. Nutzen Sie uns als Ihre externe IT-Abteilung – auf Wunsch auch rund um die Uhr. Wir bieten Ihnen Service Paket, Ticketsystem, IT-Beratung und Virtualisierung.
Inkontinenzhilfsmittel

Inkontinenzhilfsmittel

Was zahlt die Krankenkasse? Eine Harninkontinenz kann sich erheblich auf das Leben der Betroffenen auswirken. Für viele ist das Thema Inkontinenz ein Tabuthema. Für viele bedeutet Inkontinenz einen Schritt in die Isolation. Doch mit geeigneten Inkontinenzhilfsmitteln können sich Betroffene weiterhin die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sichern. Die Versorgung mit medizinischen Inkontinenzmitteln fällt in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Sie unter Inkontinenz leiden, empfehlen wir Ihnen, sich ausführlich von Ihrem behandelnden Arzt beraten zu lassen, ob und welche Inkontinenzprodukte für Sie infrage kommen. Ihr Arzt füllt dann für Sie ein spezielles Rezept aus, das die Diagnose, die genaue Bezeichnung des verordneten Artikels und die Menge enthalten sollte. Bedingungen für die Übernahme von Hilfsmittelkosten Die für die aufsaugende und/oder ableitende Versorgung benötigten Medizinprodukte sind Hilfsmittel gemäß SGB V. Damit sind sie über die Krankenkasse abrechnungsfähig. Damit Ihre Krankenkasse die Kosten für ableitende Inkontinenzhilfsmittel (z. B. Katheter, Kondomurinale, Urin-Auffangbeutel) übernimmt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Ihre Inkontinenz-Erkrankung wurde durch Ihren behandelnden Arzt diagnostiziert und er hat Ihnen entsprechende Hilfsmittel verordnet bzw. rezeptiert. Das gewählte Hilfsmittel muss zu den sogenannten Hilfsmitteln gehören, das heißt im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sein. Das Inkontinenzhilfsmittel muss eine der folgenden Bedingungen erfüllen: die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen schweren Funktionsschäden oder Folgeschäden vorbeugen wichtig sein für die Behandlung einer Erkrankung Teilweise wird vor Bereitstellung der Hilfsmittel von Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung gefordert. Sie erhalten die verschriebenen und ggf. genehmigten Artikel von den Herstellern und Leistungserbringern, mit denen Ihre Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Mit UROMED als führendem Anbieter haben Sie einen Partner, der Sie sicher und zuverlässig mit den erforderlichen Hilfsmitteln versorgt!